Aktualisiert: April 2026

Was ist der Lohnausweis?

Der Lohnausweis (auch Lohnbescheinigung) ist ein amtliches Formular der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), das der Arbeitgeber für jede angestellte Person erstellt. Er enthält alle für die Besteuerung relevanten Informationen: Bruttolohn, Nettolohn, AHV/ALV/BVG-Abzüge, Kinderzulagen, geldwerte Vorteile und Spesenvergütungen.

Pflichtangaben im Lohnausweis

Der Lohnausweis folgt einem standardisierten Formular (Muster ESTV). Die wichtigsten Felder: Ziffer 1 (Lohn): Gesamtbruttolohn inkl. 13. Monatslohn und Gratifikationen. Ziffer 2.1–2.3: AHV/ALV- und BVG-Beiträge. Ziffer 9: Geldwerte Vorteile (Firmenwagen, Rabatte). Ziffer 13: Kinderzulagen. Ziffer 15: Unregelmässige Leistungen. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäss sein.

Fristen und Übergabe

Der Arbeitgeber muss den Lohnausweis bis spätestens Ende Februar des Folgejahres aushändigen. Viele Unternehmen stellen ihn bereits im Januar aus. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Laufe des Jahres wird der Lohnausweis zum Zeitpunkt des Austritts oder spätestens Ende Februar des Folgejahres ausgestellt. Der Lohnausweis ist zwingend der Steuererklärung beizulegen.

Was tun bei Fehlern?

Fehler im Lohnausweis können zu einer zu hohen oder zu tiefen Steuerbelastung führen. Wer einen Fehler entdeckt, sollte den Arbeitgeber schriftlich um eine Korrektur bitten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen korrekten Lohnausweis auszustellen. Korrekturen müssen der Steuerbehörde gemeldet werden; ein bereits eingereichter Lohnausweis kann durch einen berichtigten ersetzt werden.

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Häufige Fragen

Wann muss der Arbeitgeber den Lohnausweis ausstellen?

Spätestens bis Ende Februar des Folgejahres. Bei Austritt im Laufe des Jahres wird er zum Zeitpunkt des Austritts oder bis Ende Februar des Folgejahres ausgestellt.

Was tun, wenn der Lohnausweis falsch ist?

Den Arbeitgeber schriftlich um Korrektur bitten. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, einen korrekten Lohnausweis auszustellen. Den berichtigten Ausweis der Steuerbehörde einreichen.

Brauche ich den Lohnausweis für die Steuererklärung?

Ja, der Lohnausweis ist der Steuererklärung zwingend beizulegen. Er dient als Nachweis des erzielten Einkommens und der geleisteten Sozialversicherungsabzüge.