Aktualisiert: Juni 2026

Schweizer Lohnverhandlungen folgen einer eigenen Logik: Wenn ein Unternehmen einen 13. Monatslohn anbietet, besteht das Jahresgehalt aus 13 Monatslöhnen, nicht aus 12. Diese zusätzliche Zahlung ist bei keinem Arbeitgeber Pflicht und taucht in Stellenanzeigen selten explizit auf. Bei jedem Vergleich zwischen zwei Jobangeboten lohnt es sich deshalb, nicht nur den Monatslohn, sondern das volle Jahrespaket zu vergleichen.

13. Monatslohn auf einen Blick
  • Gesetzliche Grundlage: Kein gesetzlicher Anspruch, nur vertraglich oder per GAV
  • Verbreitung: Ca. 50% aller Arbeitnehmer haben Anspruch
  • Höhe: Typischerweise 1 volles Monatsgehalt (brutto)
  • Auszahlung: Meist im November oder Dezember, manchmal gesplittet (Juli + Dezember)
  • Bei Teiljahr: Anteilsmässige Auszahlung bei Ein- oder Austritt im Laufe des Jahres
  • Steuern + Sozialversicherungen: Vollständig steuer- und AHV/BVG-pflichtig wie normaler Lohn

Rechtliche Grundlage und GAV-Regelungen

Das OR schreibt keinen 13. Monatslohn vor. Der Anspruch entsteht durch den Einzelarbeitsvertrag, einen anwendbaren GAV oder durch betriebliche Übung (wenn ein Arbeitgeber den 13. Monatslohn mehrere Jahre in Folge ohne Vorbehalt gezahlt hat). In vielen grossen GAV, insbesondere im Detailhandel, in der Baubranche und in der Pharmaindustrie, ist der 13. Monatslohn obligatorisch.

Wenn im Arbeitsvertrag nichts von einem 13. Monatslohn steht, sollte dies beim Vorstellungsgespräch oder bei der Vertragsverhandlung aktiv angesprochen werden. Es ist legitim zu fragen: „Ist ein 13. Monatslohn im Unternehmen üblich?", in der Schweiz ist diese Frage normal und wird nicht als unangemessen empfunden.

Berechnung bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres

Wer im Laufe des Jahres ein- oder austritt, erhält den 13. Monatslohn in der Regel anteilsmässig. Ein Eintritt am 1. Juli gibt Anspruch auf einen halben 13. Monatslohn (6/12). Bei einem Austritt am 31. März hat man Anspruch auf 3/12. Diese Regelung ist Standard in der Schweiz und sollte im Austrittsmonat auf dem Lohnzettel erscheinen.

Vorsicht: Manche Verträge enthalten eine Klausel, die den Anspruch auf den 13. Monatslohn an die Betriebszugehörigkeit am Auszahlungsdatum knüpft, nicht an die effektiv geleistete Arbeitszeit. Diese Klausel ist rechtlich zulässig, steht aber oft im Kleingedruckten und wird meist erst beim Austritt bemerkt (Details weiter unten).

13. Monatslohn und Sozialversicherungen

Der 13. Monatslohn ist vollständig lohnsteuerpflichtig und unterliegt allen Sozialversicherungsbeiträgen, AHV, IV, ALV und BVG werden auf den vollen Betrag fällig. Die effektive Nettosumme nach allen Abzügen liegt damit bei etwa 70–80% des Bruttolohns, je nach Steuerkanton und persönlicher Situation.

Für die Pensionskasse (BVG) ist wichtig: Der 13. Monatslohn wird dem versicherten Lohn zugerechnet, was sich positiv auf die Altersrente auswirken kann. Bei der Quellensteuer wird der 13. Monatslohn in der Regel zum ordentlichen Monatslohn addiert, was zu einem progressiv höheren Quellensteuersatz in diesem Monat führen kann, das ist normal und trifft alle Quellensteuerpflichtigen.

Die meisten Kandidierenden trauen sich nicht zu fragen, ob ein Jobangebot einen 13. Monatslohn enthält, aus Angst, unhöflich zu wirken. In der Schweiz ist genau diese Frage beim Vorstellungsgespräch Standard, nicht die Ausnahme.
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13. Monatslohn vs. Bonus

In der Schweiz ist der Begriff 13. Monatslohn von einem leistungsabhängigen Bonus klar zu trennen. Der 13. Monatslohn ist struktureller Teil der Entlohnung, er wird unabhängig von der individuellen Leistung ausbezahlt. Ein Bonus hingegen ist leistungsabhängig und nicht garantiert. Viele Unternehmen bieten beide: einen 13. Monatslohn als feste Komponente und einen variablen Bonus von 10–30% des Jahreslohns als optionale Leistungskomponente.

Achtung: Anspruch nicht automatisch bei Austritt im Oktober/November

Wer im Oktober kündigt und Ende November ausscheidet, hat elf Monate gearbeitet. Knüpft die Vertragsklausel den Anspruch aber an die Anwesenheit am Auszahlungsdatum (meist Dezember), geht der gesamte 13. Monatslohn verloren, nicht nur ein anteiliger Rest. Bei CHF 8'000 Monatslohn sind das CHF 8'000 Differenz allein wegen des Kündigungsdatums. Vor Unterzeichnung immer explizit fragen, ob der Anspruch an die Anwesenheit am Stichtag gebunden ist, und den Austrittstermin bei einer Kündigung entsprechend planen.

Die Gehaltslandschaft in der Schweiz ist stark regional und sektoral geprägt. Das Brutto-Netto-Verhältnis gibt Aufschluss über den realen Einkommensunterschied zwischen Kantonen. Wer eine Gehaltsverhandlung vorbereitet, findet konkrete Argumentationshilfen im entsprechenden Ratgeber. Für den regionalen Vergleich bieten die Lohnübersichten für Zürich, Bern und Basel nützliche Orientierungspunkte. Wer einen Lebenslauf optimieren möchte, findet spezifische Empfehlungen für den Schweizer Arbeitsmarkt.


Häufig gestellte Fragen

Hat man in der Schweiz gesetzlichen Anspruch auf einen 13. Monatslohn?

Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. Der Anspruch entsteht durch Einzelarbeitsvertrag, GAV oder langjährige betriebliche Übung. Bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, sollte klar sein, ob ein 13. Monatslohn Teil des Pakets ist, und wenn ja, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt er ausbezahlt wird.

Wie unterscheidet sich der 13. Monatslohn vom deutschen Weihnachtsgeld?

Das deutsche Weihnachtsgeld ist häufig ein freiwilliger Bonus, der in Höhe und Zeitpunkt variiert. Der Schweizer 13. Monatslohn ist in der Regel ein voller Monatslohn, vertraglich festgelegt und nicht von der Unternehmenslage abhängig. Er ist strukturell in das Jahresgehalt eingerechnet, was ihn zu einer verlässlicheren Einkommenskomponente macht.

Wann wird der 13. Monatslohn ausbezahlt?

Meist im November oder Dezember, manchmal aufgeteilt: ein halber 13. Monatslohn im Sommer (Juni/Juli) und ein halber im Winter (November/Dezember). Manche Unternehmen zahlen ihn monatlich anteilsmässig aus. Die genaue Regelung steht im Arbeitsvertrag oder GAV.

Was passiert mit dem 13. Monatslohn wenn man Teilzeit arbeitet?

Teilzeitarbeitnehmende haben proportional Anspruch auf den 13. Monatslohn. Wer 60% arbeitet, erhält 60% eines Monatsgehalts als 13. Monatslohn, bezogen auf den Teilzeitlohn. Die Berechnung basiert immer auf dem tatsächlich vereinbarten Lohn, nicht auf einem fiktiven Vollzeitlohn.

Quellen

BFS LSE 2022 (NOGA 62–86) · salary.ch Gehaltsreport 2026 · jobs.ch 2026