Aktualisiert: April 2026

Was ist die AHV?

Die AHV ist das staatliche Pflichtversicherungssystem (1. Säule), das eine Grundrente im Alter, bei Tod des Ehepartners oder bei Invalidität sichert. Sie wird paritätisch finanziert: 8,7 % des Bruttolohns total (4,35 % Arbeitgebender + 4,35 % Arbeitnehmende). Hinzu kommt der IV-Beitrag (1,4 %) und der EO-Beitrag (0,5 %; für Erwerbsersatz bei Militär, Mutterschaft). Zusammen: AHV/IV/EO = 10,6 % total.

Rentenalter und Rentenhöhe

Das Rentenalter beträgt in der Schweiz 65 Jahre (Frauen und Männer, nach der AHV-Reform 21). Die maximale AHV-Rente beläuft sich 2026 auf 2 520 CHF/Monat; die Mindestrente auf 1 260 CHF/Monat. Ehepaare erhalten zusammen maximal 150 % einer Einzelrente (3 780 CHF/Monat). Die Rentenhöhe hängt von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab.

Beitragsjahre und Lücken

Für eine volle AHV-Rente sind 44 Beitragsjahre erforderlich (ab dem 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter). Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente um 1/44. AHV-Lücken entstehen durch Auslandaufenthalte, Studium oder Phasen ohne Erwerbstätigkeit. Sie können nachträglich oder durch Einzahlungen ausgeglichen werden.

AHV für Ausländer und Grenzgänger

Ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz sind ab dem ersten Arbeitstag AHV-pflichtig, unabhängig von ihrer Nationalität oder ihrem Aufenthaltsstatus. Grenzgänger (Ausweis G) zahlen ebenfalls AHV-Beiträge in der Schweiz. EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger können ihre Beitragsjahre im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen anrechnen lassen.

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Häufige Fragen

Wie hoch sind die AHV-Beiträge in der Schweiz?

Insgesamt 10,6 % des Bruttolohns (AHV/IV/EO), paritätisch aufgeteilt: 5,3 % Arbeitgebender + 5,3 % Arbeitnehmende. Der Arbeitgebende behält den Arbeitnehmeranteil vom Lohn ein und überweist die Gesamtsumme an die AHV-Kasse.

Ab wann beginnt die AHV-Rente?

Ab dem vollendeten 65. Lebensjahr (seit der AHV-Reform 21 für Frauen und Männer). Eine Frühpensionierung (ab 63) oder ein Aufschub bis 70 sind möglich und beeinflussen die Rentenhöhe.

Was passiert mit meiner AHV, wenn ich die Schweiz verlasse?

Beitragsjahre in der Schweiz werden angerechnet. Bei EU/EFTA-Bürgern können die Beitragsjahre aus verschiedenen Ländern zusammengezählt werden. Für Nicht-EU-Bürger hängt es vom jeweiligen Sozialversicherungsabkommen ab.