Krank bei der Arbeit in der Schweiz: Lohn, Schutz, Versicherung
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn eine beschränkte Zeit weiter: im ersten Dienstjahr drei Wochen, danach länger (OR Art. 324a). Viele Arbeitgeber ersetzen diese Pflicht durch eine Krankentaggeldversicherung, die meist deutlich länger zahlt.
Wie lange der Arbeitgeber den Lohn zahlt
Die Pflicht gilt, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist, und nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen; danach eine «angemessen längere Zeit», die die Gerichte mit Skalen bestimmen. Der Anspruch gilt pro Dienstjahr.
| Dienstjahr | Berner Skala | Basler Skala | Zürcher Skala |
|---|---|---|---|
| 1. | 3 Wochen | 3 Wochen | 3 Wochen |
| 2. | 1 Monat | 2 Monate | 8 Wochen |
| 3. | 2 Monate | 2 Monate | 9 Wochen |
| 5. | 3 Monate | 3 Monate | 11 Wochen |
| 10. | 4 Monate | 3 Monate | 16 Wochen |
| 15. | 5 Monate | 4 Monate | 21 Wochen |
| 20. | 6 Monate | 5 Monate | 26 Wochen |
Krankentaggeldversicherung: der übliche Ersatz
Ein Arbeitsvertrag oder ein GAV darf die gesetzliche Lohnfortzahlung durch eine gleichwertige Versicherung ersetzen (OR Art. 324a Abs. 4). Als gleichwertig gilt in der Gerichtspraxis eine Versicherung, die 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen zahlt, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie trägt.
Eine neue Krankentaggeldversicherung kann eine bestehende Krankheit mit einem Vorbehalt ausschliessen. Klären Sie das vor der Unterschrift, und prüfen Sie beim Austritt das Recht, in die Einzelversicherung überzutreten.
Kündigungsschutz während der Krankheit
Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen: 30 Tage lang im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten (OR Art. 336c).
Unfall: Die Unfallversicherung zahlt
Nach einem Unfall zahlt die Unfallversicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Lohns (UVG Art. 17), höchstens auf CHF 148'200 pro Jahr, und übernimmt die Heilungskosten. Für die ersten zwei Tage zahlt der Arbeitgeber 80 Prozent (OR Art. 324b). Gegen Freizeitunfälle sind Sie versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.
Lange krank: rechtzeitig an die IV denken
Nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit können Sie, Ihr Arbeitgeber oder Ihr Arzt der IV-Stelle eine Meldung zur Früherfassung machen (IVG Art. 3b). Die IV versucht zuerst, Sie im Beruf zu halten. Eine Rente kann frühestens sechs Monate nach der Anmeldung beginnen (IVG Art. 29): Wer lange krank ist, meldet sich deshalb früh an.
Ferien und Krankheit: Ferienanspruch in der Schweiz. Die Fristen beim Austritt: Kündigungsfrist.
Häufige Fragen
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn?
Im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat (OR Art. 324a). Danach gilt eine längere Dauer nach der Skala der Gerichte am Arbeitsort, im zweiten Dienstjahr zum Beispiel ein bis zwei Monate. Mit einer Krankentaggeldversicherung zahlt meist die Versicherung, oft 80 Prozent während 720 Tagen.
Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?
Nach der Probezeit nicht während der Sperrfrist: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten (OR Art. 336c). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Wurde vorher gekündigt, steht die Frist still und läuft danach weiter. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.
Ab wann brauche ich ein Arztzeugnis?
Das Gesetz legt keinen Tag fest: Massgebend sind Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV. Der Arbeitgeber darf ein Zeugnis schon ab dem ersten Tag verlangen. Das Zeugnis bestätigt die Arbeitsunfähigkeit; die Diagnose müssen Sie dem Arbeitgeber nicht nennen.
Was gilt bei einem Unfall?
Die obligatorische Unfallversicherung zahlt ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Lohns und die Heilungskosten (UVG Art. 17). Für die ersten zwei Tage zahlt der Arbeitgeber 80 Prozent. Freizeitunfälle sind versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.
Obligationenrecht, Art. 324a, 324b, 336c, 337 · Unfallversicherungsgesetz, Art. 17, Verordnung (UVV) Art. 13 · Invalidenversicherungsgesetz, Art. 3b und 29 · Berner, Basler und Zürcher Skala: Gerichtspraxis