Aktualisiert: November 2026
3 WochenLohnfortzahlung im ersten Dienstjahr (OR Art. 324a)
30–180Tage Kündigungsschutz bei Krankheit, je nach Dienstjahr (OR Art. 336c)
80 %des Lohns ab dem dritten Tag nach einem Unfall (UVG Art. 17)

Wie lange der Arbeitgeber den Lohn zahlt

Die Pflicht gilt, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist, und nur bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit. Im ersten Dienstjahr sind es drei Wochen; danach eine «angemessen längere Zeit», die die Gerichte mit Skalen bestimmen. Der Anspruch gilt pro Dienstjahr.

DienstjahrBerner SkalaBasler SkalaZürcher Skala
1.3 Wochen3 Wochen3 Wochen
2.1 Monat2 Monate8 Wochen
3.2 Monate2 Monate9 Wochen
5.3 Monate3 Monate11 Wochen
10.4 Monate3 Monate16 Wochen
15.5 Monate4 Monate21 Wochen
20.6 Monate5 Monate26 Wochen

Gerichtspraxis, keine Gesetzeswerte: Welche Skala gilt, hängt vom Arbeitsort ab. Die Zürcher Skala gibt ab dem dritten Dienstjahr pro Jahr eine Woche mehr.

Krankentaggeldversicherung: der übliche Ersatz

Ein Arbeitsvertrag oder ein GAV darf die gesetzliche Lohnfortzahlung durch eine gleichwertige Versicherung ersetzen (OR Art. 324a Abs. 4). Als gleichwertig gilt in der Gerichtspraxis eine Versicherung, die 80 Prozent des Lohns während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen zahlt, wenn der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie trägt.

Stellenwechsel bei laufender Behandlung

Eine neue Krankentaggeldversicherung kann eine bestehende Krankheit mit einem Vorbehalt ausschliessen. Klären Sie das vor der Unterschrift, und prüfen Sie beim Austritt das Recht, in die Einzelversicherung überzutreten.

Kündigungsschutz während der Krankheit

Nach der Probezeit darf der Arbeitgeber während einer Arbeitsunfähigkeit nicht kündigen: 30 Tage lang im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten (OR Art. 336c).

Kündigung während der SperrfristSie ist nichtig und muss nach Ablauf neu ausgesprochen werden.
Kündigung vor der KrankheitDie Kündigungsfrist steht still und läuft nach der Sperrfrist weiter, bis zum nächsten Endtermin.
Fristlose KündigungBleibt bei einem wichtigen Grund möglich (OR Art. 337).
Ihre eigene KündigungDie Sperrfrist schützt nur vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Unfall: Die Unfallversicherung zahlt

Nach einem Unfall zahlt die Unfallversicherung ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Lohns (UVG Art. 17), höchstens auf CHF 148'200 pro Jahr, und übernimmt die Heilungskosten. Für die ersten zwei Tage zahlt der Arbeitgeber 80 Prozent (OR Art. 324b). Gegen Freizeitunfälle sind Sie versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.

Lange krank: rechtzeitig an die IV denken

Nach 30 Tagen Arbeitsunfähigkeit können Sie, Ihr Arbeitgeber oder Ihr Arzt der IV-Stelle eine Meldung zur Früherfassung machen (IVG Art. 3b). Die IV versucht zuerst, Sie im Beruf zu halten. Eine Rente kann frühestens sechs Monate nach der Anmeldung beginnen (IVG Art. 29): Wer lange krank ist, meldet sich deshalb früh an.

Ferien und Krankheit: Ferienanspruch in der Schweiz. Die Fristen beim Austritt: Kündigungsfrist.


Häufige Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn?

Im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat (OR Art. 324a). Danach gilt eine längere Dauer nach der Skala der Gerichte am Arbeitsort, im zweiten Dienstjahr zum Beispiel ein bis zwei Monate. Mit einer Krankentaggeldversicherung zahlt meist die Versicherung, oft 80 Prozent während 720 Tagen.

Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?

Nach der Probezeit nicht während der Sperrfrist: 30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten (OR Art. 336c). Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig. Wurde vorher gekündigt, steht die Frist still und läuft danach weiter. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt möglich.

Ab wann brauche ich ein Arztzeugnis?

Das Gesetz legt keinen Tag fest: Massgebend sind Arbeitsvertrag, Personalreglement oder GAV. Der Arbeitgeber darf ein Zeugnis schon ab dem ersten Tag verlangen. Das Zeugnis bestätigt die Arbeitsunfähigkeit; die Diagnose müssen Sie dem Arbeitgeber nicht nennen.

Was gilt bei einem Unfall?

Die obligatorische Unfallversicherung zahlt ab dem dritten Tag 80 Prozent des versicherten Lohns und die Heilungskosten (UVG Art. 17). Für die ersten zwei Tage zahlt der Arbeitgeber 80 Prozent. Freizeitunfälle sind versichert, wenn Sie mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten.

Quellen

Obligationenrecht, Art. 324a, 324b, 336c, 337 · Unfallversicherungsgesetz, Art. 17, Verordnung (UVV) Art. 13 · Invalidenversicherungsgesetz, Art. 3b und 29 · Berner, Basler und Zürcher Skala: Gerichtspraxis