13. Monatslohn in der Schweiz: Definition und Rechte
Der 13. Monatslohn ist eine zusätzliche Vergütung, die in der Schweiz am Jahresende ausgezahlt wird. Er ist nicht in allen Fällen automatisch obligatorisch, aber sehr verbreitet und häufig im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehen.
Definition
Der 13. Monatslohn entspricht der Auszahlung eines zusätzlichen Monatsgehalts, in der Regel am Jahresende oder in zwei Tranchen (Sommer und Dezember). Er entspricht rund 8,33 % des Jahresgehalts (1/12 des Jahres). In der Schweiz ist er sehr verbreitet und betrifft die grosse Mehrheit der Arbeitnehmenden in formellen Sektoren.
Obligatorisch oder freiwillig?
Der 13. Monatslohn ist nicht durch das Bundesgesetz in allen Sektoren vorgeschrieben. Er wird in folgenden Fällen obligatorisch: wenn der GAV des Sektors ihn ausdrücklich vorsieht (Bau, Gastgewerbe, Detailhandel); wenn der Einzelarbeitsvertrag ihn ausdrücklich erwähnt; wenn der Arbeitgeber ihn mehrere Jahre in Folge ohne Vorbehalt ausgerichtet hat und dadurch ein anwartschaftsrecht entsteht. Ohne GAV, ohne vertragliche Erwähnung und ohne festgelegten Brauch bleibt der 13. Monatslohn diskretionär.
Berechnung und Auszahlung
Der 13. Monatslohn wird auf Basis des Grundlohns berechnet, ohne Überstunden oder variable Prämien. Für Arbeitnehmende, die im Laufe des Jahres eingetreten sind, wird er anteilig nach den geleisteten Monaten berechnet. Die Auszahlung erfolgt meistens im Dezember, manchmal in zwei Tranchen (Juni und Dezember) gemäss den Gepflogenheiten des Unternehmens oder den GAV-Bestimmungen.
13. Monatslohn und Sozialversicherungen
Der 13. Monatslohn unterliegt denselben Sozialversicherungsabgaben (AHV, BVG, ALV usw.) wie der ordentliche Lohn. Er wird im Lohnausweis aufgeführt und als steuerbares Einkommen deklariert. Für quellenbesteuerte Arbeitnehmende wird der 13. Monatslohn im Auszahlungsmonat mitberücksichtigt, was vorübergehend einen höheren Steuersatz auslösen kann.
Häufige Fragen
Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?
Nicht automatisch. Er wird obligatorisch, wenn er im GAV, im Arbeitsvertrag oder durch langjährigen Brauch festgelegt ist. In der Praxis ist er in der Mehrheit der Schweizer Unternehmen üblich.
Wann wird der 13. Monatslohn ausgezahlt?
In der Regel im Dezember, manchmal in zwei Tranchen (Sommer und Jahresende). Der genaue Auszahlungstermin ist im Vertrag oder GAV geregelt.
Wie wird der 13. Monatslohn bei Teilzeitarbeit berechnet?
Anteilig nach dem Beschäftigungsgrad. Bei 80 % entspricht der 13. Monatslohn 80 % eines vollen Monatsgehalts. Bei Eintritt oder Austritt im Laufe des Jahres wird er zudem monatsweise anteilig berechnet.