Befristeter Arbeitsvertrag in der Schweiz: Regeln und Rechte
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch am vereinbarten Datum ohne Kuendigungsbedarf. Das Schweizer OR setzt aber Grenzen: Befristungen koennen nicht unbegrenzt verlaengert werden, und bei unangemessener Kettenvertragspraxis kann das Gericht ein unbefristetes Verhaeltnis feststellen.
Ende eines befristeten Vertrags
Ein befristeter Vertrag endet automatisch am vereinbarten Datum. Eine Kuendigung ist nicht erforderlich; der Arbeitgeber muss aber den Lohn bis zum vereinbarten Ende zahlen, auch wenn er den Arbeitnehmenden fruehzeitig freistellte. Moechte ein Arbeitgeber vor Ende kuendigen, kann er dies nur aus wichtigem Grund (fristlos) tun.
Kettenvertraege und unbefristetes Verhaeltnis
Das Schweizer Recht kennt keine gesetzliche Maximaldauer fuer befristete Vertraege. Werden befristete Vertraege aber wiederholt und ohne sachlichen Grund verlaeangert, kann das Gericht dies als Umgehung des Kuendigungsschutzes werten und ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis feststellen. Als Faustregel: Nach mehr als 3–4 Verlaengerungen ohne neuen sachlichen Grund waechst das Risiko fuer den Arbeitgeber erheblich.
Kuendigungsschutz und Sozialversicherung
Befristet Angestellte haben waehrend der Vertragsdauer denselben Kuendigungsschutz wie unbefristet Angestellte, also dieselbe Sperrfrist bei Krankheit. Sie sind auch obligatorisch AVS-, ALV- und BVG-versichert, solange der Lohn die Eintrittsschwelle erreicht. Bei Ende des befristeten Vertrags haben sie Anspruch auf ALV, sofern die Beitragszeit erfuellt ist.
Haeufige Fragen
Kann ich einen befristeten Vertrag vor Ablauf kuendigen?
Nur aus wichtigem Grund (fristlose Kuendigung nach Art. 337 OR). Eine ordentliche Kuendigung vor Ende der Befristung ist nicht moeglich, ausser der Vertrag sieht explizit eine ordentliche Kuendigungsmoeglichkeit vor.
Was passiert, wenn ein befristeter Vertrag stillschweigend weitergefuehrt wird?
Wenn beide Parteien nach Ende der Befristung weiterarbeiten ohne eine neue schriftliche Vereinbarung, wandelt sich der Vertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhaeltnis um (Art. 334 OR).
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach einem befristeten Vertrag?
Ja. Der Anspruch auf ein vollstaendiges Arbeitszeugnis besteht unabhaengig von der Vertragsdauer (Art. 330a OR).