Aktualisiert: April 2026

Form und Abschluss

In der Schweiz ist der Arbeitsvertrag grundsätzlich formfrei – er kann auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden (Art. 320 OR). Ein schriftlicher Vertrag ist jedoch dringend zu empfehlen, um Missverständnisse zu vermeiden. Ausnahmen: befristete Verträge und Lehrverträge müssen schriftlich sein. Bei fehlender Schriftlichkeit gilt das Gesetz (OR) und bei einem allgemeinverbindlichen GAV dessen Bestimmungen.

Pflichtangaben und übliche Klauseln

Ein vollständiger Arbeitsvertrag enthält: Namen und Adressen der Parteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung und Arbeitsort, Lohn (Grundgehalt, Zulagen, 13. Monatslohn), Arbeitszeit, Ferienanspruch, Probezeit (Dauer und Kündigungsfrist), Kündigungsfristen, Verweis auf GAV falls anwendbar, Datenschutz und Vertraulichkeit. Klauseln, die unter dem gesetzlichen Minimum liegen (z. B. Ferien unter 4 Wochen), sind nichtig.

Gesetzliche Mindestbedingungen

Der Arbeitsvertrag kann die gesetzlichen Mindestbedingungen nie unterschreiten. Gesetzliche Minima: 4 Wochen Ferien (OR 329a), 1–3 Monate Kündigungsfrist je nach Dienstjahren (OR 335c), 1 Monat Probezeit (modifizierbar), Lohnfortzahlung bei Krankheit (OR 324a). Der GAV des Sektors geht den gesetzlichen Minima vor, wo er bessere Bedingungen bietet.

Vertragsänderung und Streitigkeiten

Vertragsänderungen erfordern grundsätzlich die Zustimmung beider Parteien. Einseitige Änderungen (z. B. Lohnkürzung, Aufgabenänderung) sind nur mit Kündigung und Neuvertrag möglich. Bei Streitigkeiten ist der Arbeitnehmende berechtigt, das Arbeitsgericht (Prud'hommes) anzurufen. Das Verfahren ist in der ersten Instanz kostenlos.

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Häufige Fragen

Muss ein Arbeitsvertrag in der Schweiz schriftlich sein?

Nein, mündliche Verträge sind grundsätzlich gültig. Aber schriftliche Verträge sind dringend empfohlen. Befristete Verträge und Lehrverträge müssen schriftlich sein.

Was passiert, wenn im Vertrag keine Ferienregelung steht?

Es gilt das gesetzliche Minimum von 4 Wochen (20 Arbeitstage) pro Jahr (OR 329a). Der GAV des Sektors kann höhere Ansprüche vorsehen.

Kann der Arbeitgeber den Lohn einseitig kürzen?

Nein. Eine Lohnkürzung erfordert entweder die Zustimmung des Arbeitnehmenden oder eine ordentliche Kündigung mit Angebot eines neuen Vertrags zu den geänderten Bedingungen.