Aktualisiert: April 2026

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die ALV zahlt grundsaetzlich 70 % des versicherten Lohns. Wer einen versicherten Lohn unter 3797 CHF/Monat hat, Unterhaltspflichten gegenueber Kindern hat oder eine Invaliditaet von mindestens 40 % vorliegt, erhaelt 80 %. Als versicherter Lohn gilt der Durchschnittslohn der letzten 6 oder 12 Monate, maximal 148 200 CHF pro Jahr (entspricht 12 350 CHF/Monat).

Wie lange wird das Arbeitslosengeld bezahlt?

Die maximale Bezugsdauer haengt vom Alter und der Beitragszeit ab. Wer 24 Monate Beitraege geleistet hat, erhaelt maximal 400 Taggelder (ca. 18 Monate). Unter 25-Jaehrige ohne Unterhaltspflichten erhalten maximal 200 Taggelder. Personen ueber 55 oder mit einer Rente koennen 520 Taggelder beziehen. Ein Taggeld entspricht einem Fuenftel des Wochenlohns.

Wer hat Anspruch?

Anspruch haben Personen, die innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate ALV-Beitraege geleistet haben, in der Schweiz wohnhaft sind, nicht aus eigenem Verschulden arbeitslos wurden und aktiv eine neue Stelle suchen. Personen, die selbst kuendigen oder durch eigenes Verschulden entlassen wurden, erhalten eine temporaere Sperrfrist.

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Haeufige Fragen

Wann muss ich mich beim RAV anmelden?

Die Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) muss spaetestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Eine spaetere Anmeldung fuehrt zu einem Anspruchsverlust fuer die versaeumten Tage.

Wie lange gilt eine Sperrfrist bei selbst ausgesprochener Kuendigung?

Bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit (z. B. eigene Kuendigung ohne guten Grund) verhaengt die ALV eine Sperrfrist von 1 bis 60 Tagen. In der Sperrfrist werden keine Taggelder ausbezahlt.

Kann ich waehrend dem Bezug von Arbeitslosengeld einer Teilzeitarbeit nachgehen?

Ja. Wer eine Teilzeitstelle annimmt, erhaelt den allfaelligen Differenzbetrag zum versicherten Lohn weiter als Arbeitslosengeld. Das Einkommen wird auf das Taggeld angerechnet.