Kuendigungsschutz in der Schweiz 2026
Das Schweizer Arbeitsrecht kennt zwei Arten von Schutz gegen Kuendigung: absolute Sperrfristen, waehrend derer eine Kuendigung nichtig ist, und den Schutz vor missbraeuchlichen Kuendigungen, der zu einer Entschaedigung fuehrt. Die Kuendigung selbst bleibt im zweiten Fall trotzdem guelig.
Absolute Sperrfristen (Kuendigung nichtig)
Waehrend bestimmter Zeitraeume ist eine Kuendigung durch den Arbeitgeber absolut verboten und nichtig (Art. 336c OR). Diese Sperrfristen gelten bei: Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmenden (30 Tage im 1. Dienstjahr, 90 Tage ab 2. Jahr, 180 Tage ab 6. Jahr), Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt, obligatorischem Militaer-, Zivil- oder Schutzdienst. Die Frist wird ausgeloest durch das Eintreten des Ereignisses, nicht durch die Meldung.
Missbraeuchliche Kuendigung (Entschaedigung)
Eine Kuendigung ist missbraeuchlich, wenn sie aus bestimmten Gruenden erfolgt (Art. 336 OR): wegen Gewerkschaftsmitgliedschaft, Schwangerschaft, Auslaenderbetreuung, persoenlicher Eigenschaften oder als Reaktion auf berechtigte Beschwerden. Bei missbraeuchlicher Kuendigung bleibt die Kuendigung guelig, aber der Arbeitgeber schuldet maximal 2 Monatslöhne Entschaedigung. Der Arbeitnehmende muss innerhalb der Kuendigungsfrist schriftlich Einsprache erheben.
Abmahnung vor Kuendigung
Das Schweizer Recht kennt keine gesetzliche Pflicht zur Abmahnung vor einer ordentlichen Kuendigung. Ausnahme: Bei einer fristlosen Kuendigung aus wichtigem Grund kann eine fehlende Abmahnung als Indiz gewertet werden, dass der Grund nicht schwerwiegend genug war. Bei Kuendigungen aus Verhaltensgruenden empfiehlt sich dennoch eine dokumentierte Abmahnung.
Haeufige Fragen
Was passiert, wenn der Arbeitgeber waehrend einer Sperrfrist kuendigt?
Die Kuendigung ist nichtig; sie entfaltet keine rechtliche Wirkung. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann erneut kuendigt werden. Der Arbeitnehmende muss die Nichtigkeit nicht aktiv bekaempfen; sie gilt von Gesetzes wegen.
Wie erhebe ich Einsprache gegen eine missbraeuchliche Kuendigung?
Die Einsprache muss schriftlich und spaetestens bis zum Ende der Kuendigungsfrist beim Arbeitgeber eingereicht werden. Danach muss innerhalb von 180 Tagen nach Ende des Arbeitsverhaeltnisses Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Kann ein Arbeitnehmer ohne Angabe von Gruenden kuendigen?
Ja, jederzeit unter Einhaltung der Kuendigungsfrist. Der Arbeitnehmer muss keinen Grund angeben und verliert dabei keinen Anspruch auf eine Referenz oder das Arbeitszeugnis.