Aktualisiert: April 2026

Das BVG-System im Überblick

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verpflichtet alle Arbeitgebenden mit Angestellten über einem bestimmten Lohnschwellenwert, eine Pensionskasse anzubieten. 2026 gilt die BVG-Eintrittsschwelle bei 22 680 CHF Jahreslohn. Wer weniger verdient, ist nicht obligatorisch versichert, kann aber freiwillig beitreten.

Beiträge und Koordinationsabzug

Die BVG-Beiträge werden auf dem koordinierten Lohn berechnet. Der koordinierte Lohn = Bruttolohn minus Koordinationsabzug (2026: 26 460 CHF). Die Beitragssätze steigen mit dem Alter: 25–34 Jahre: 7 %; 35–44: 10 %; 45–54: 15 %; 55–65: 18 % (obligatorischer Teil). Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen; viele Arbeitgeber zahlen mehr.

Umwandlungssatz und Rente

Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital mit dem Umwandlungssatz (2026: 6,8 % für den obligatorischen Teil) in eine Jahresrente umgerechnet. Beispiel: 300 000 CHF angespartes Kapital × 6,8 % = 20 400 CHF Jahresrente. Viele Pensionskassen bieten auch die Möglichkeit, das Kapital ganz oder teilweise als Einmalzahlung zu beziehen.

Jobwechsel und Freizügigkeit

Beim Jobwechsel wird das angesparte BVG-Kapital auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen (Freizügigkeitsleistung). Zwischen zwei Stellen wird das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto deponiert. Bei Austritt aus der Schweiz kann das BVG-Kapital unter bestimmten Bedingungen (Verlassen der Schweiz definitiv, Selbstständigkeit) bar ausbezahlt werden.

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Häufige Fragen

Ab wann bin ich in der Schweiz in der Pensionskasse versichert?

Ab einem Jahreslohn von 22 680 CHF (2026) und ab dem vollendeten 17. Lebensjahr (für Risikoleistungen Invaliden- und Todesfall) bzw. ab dem 24. Lebensjahr (für Altersrente).

Was passiert mit der Pensionskasse beim Jobwechsel?

Das angesparte Kapital (Freizügigkeitsleistung) wird auf die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Zwischen zwei Jobs wird es auf einem Freizügigkeitskonto geparkt.

Kann ich das BVG-Kapital vorzeitig beziehen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen: definitiver Wegzug aus der Schweiz, Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit oder für den Erwerb von Wohneigentum (Vorbezug WEF). Der Vorbezug wird als Einkommen besteuert.