Aktualisiert: April 2026

Rechtliche Grundlage

Das OR kennt den Begriff "Abmahnung" nicht explizit. Dennoch verlangen Gerichte bei Kuendigungen aus Verhaltensgruenden oft den Nachweis, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden auf das beanstandete Verhalten hingewiesen hat. Eine fehlende Abmahnung kann ein Indiz sein, dass das Fehlverhalten nicht schwerwiegend genug fuer eine Kuendigung war.

Form und Inhalt

Eine Abmahnung sollte schriftlich erfolgen und enthalten: konkretes Fehlverhalten mit Datum und Beschreibung, klare Aufforderung zur Verhaltensaenderung, Hinweis auf moegliche Konsequenzen (Kuendigung) bei Nichtverbesserung, und eine angemessene Frist fuer die Verbesserung. Der Arbeitnehmende sollte die Abmahnung mit Datum unterzeichnen; bei Verweigerung genuegt eine Einschreibung.

Wirkung der Abmahnung

Eine Abmahnung hat keine direkte rechtliche Wirkung auf Lohn oder Vertrag. Sie dokumentiert das Fehlverhalten und die Warnung — was fuer eine spaetere Kuendigung oder fristlose Entlassung als Voraussetzung oder Beweismittel dient. Zu viele Abmahnungen koennen jedoch als Mobbing gewertet werden, wenn sie unangemessen sind.

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Haeufige Fragen

Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?

Nein. Das Unterschreiben bedeutet nur, dass Sie die Abmahnung erhalten haben, nicht dass Sie den Inhalt akzeptieren. Sie koennen schriftlich widersprechen und Ihre Version der Ereignisse darlegen. Der Widerspruch gehoert dann zur Personalakte.

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Das OR regelt dies nicht explizit. Verhaeltnismaessig sollten aeltere Abmahnungen nach einer gewissen Zeit (1–2 Jahre) nicht mehr herangezogen werden, wenn seitdem keine weiteren Vorfaelle aufgetreten sind.

Kann eine Abmahnung direkt zur fristlosen Kuendigung fuehren?

Nur wenn das abgemahnte Verhalten als schwerwiegender Verstoss gilt. In der Regel ist nach einer Abmahnung ein weiterer Vorfall notwendig, bevor eine fristlose Kuendigung gerechtfertigt ist.