Aktualisiert: April 2026

Was ist der Quellensteuerausgleich?

Der Quellensteuerausgleich (oder nachträgliche ordentliche Veranlagung, NOV) ist ein Verfahren, das quellenbesteuerten Arbeitnehmenden erlaubt, im Nachhinein eine Steuererklärung einzureichen und Abzüge geltend zu machen, die bei der automatischen Quellensteuer nicht berücksichtigt wurden. Das Ergebnis kann eine Rückerstattung oder eine Nachzahlung sein.

Wann lohnt sich die NOV?

Die NOV lohnt sich, wenn Sie hohe zusätzliche Abzüge haben: Berufsauslagen (Homeoffice, Fahrkosten, Weiterbildung), Krankenversicherungsprämien, Schuldzinsen, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen oder ausserordentliche Abzüge. Sie ist automatisch obligatorisch bei einem Jahreseinkommen über 120 000 CHF.

Fristen und Verfahren

Der Antrag für die NOV muss bis Ende März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres beim Steueramt des Wohnkantons eingereicht werden. Dazu wird das offizielle Formular des Kantons verwendet. Beilegen: Lohnausweis, Belege für Abzüge, Wohnortbestätigung. Das Steueramt berechnet die ordentliche Steuer und verrechnet sie mit der bereits abgezogenen Quellensteuer.

Was gilt für Grenzgänger?

Grenzgänger (Ausweis G) mit Wohnsitz im Ausland können in der Regel keine NOV beantragen, da sie im Wohnland ordentlich besteuert werden (Doppelbesteuerungsabkommen). Ausnahmen gelten für bestimmte Länder und Verhältnisse. Grenzgänger sollten sich bei der Steuerbehörde ihres Wohnkantons und ihres Wohnlandes informieren.

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Häufige Fragen

Bis wann muss ich den Quellensteuerausgleich beantragen?

Bis Ende März des auf das Steuerjahr folgenden Jahres beim Steueramt Ihres Wohnkantons. Nach diesem Datum ist keine Anpassung mehr möglich.

Wer ist automatisch zur NOV verpflichtet?

Alle quellenbesteuerten Personen mit einem Jahreseinkommen über 120 000 CHF werden automatisch ordentlich veranlagt und müssen eine Steuererklärung einreichen.

Erhalte ich Geld zurück oder muss ich nachzahlen?

Das Ergebnis hängt von Ihren individuellen Abzügen und dem bereits abgezogenen Quellensteuerbetrag ab. Wer viele abzugsfähige Ausgaben hat, erhält in der Regel eine Rückerstattung.