Aktualisiert: Mai 2026
Das Wichtigste auf einen Blick
  • Schweizer Arbeitsrecht: praxisnahe Erklaerung fuer Arbeitnehmende
  • Gesetzliche Grundlagen und Praxistipps kombiniert
  • Relevant fuer internationale Fachkraefte und Grenzgaenger

Schweizer Steuerabzüge fuer Homeoffice

Für im Homeoffice Arbeitende gelten folgende steuerliche Abzugsmöglichkeiten: Arbeitszimmer-Abzug (nur wenn kein zumutbarer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber vorhanden ist, Bedingung streng ausgelegt), Kommunikationskosten (Telefon, Internet, anteilig), Büromaterial. Die meisten Kantone wenden die Berufsauslagenpauschale an, ein fester Prozentsatz des Einkommens, der keine Einzelbelege verlangt. Wer mehr abziehen will, muss effektive Kosten belegen.

Grenzgaenger und das 25-%-Homeoffice-Abkommen

Seit 2024 gibt es bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich, die Grenzgängern ermöglichen, bis zu 25 % der Jahresarbeitszeit im Homeoffice zu arbeiten, ohne die steuerliche Ansässigkeit zu ändern. Ohne diese Regelung könnte ein hoher Homeoffice-Anteil bedeuten, dass Teile des Lohns im Wohnsitzland steuerpflichtig werden. Grenzgänger sollten ihren Arbeitgeber und Steuerberater konsultieren.

Arbeitgeberpflichten und Kostenerstattung

Der Arbeitgeber ist nicht gesetzlich verpflichtet, Homeoffice-Kosten zu erstatten, ausser bei Pflicht-Homeoffice (z. B. angeordnet durch Arbeitgeber). Bei freiwilligem Homeoffice liegt es im Ermessen des Arbeitgebers. Pauschalspesen für Homeoffice sind steuerlich möglich, wenn das Spesenreglement durch das kantonale Steueramt anerkannt ist. Erstattet der Arbeitgeber Homeoffice-Kosten, sind diese bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendungen steuerfrei.


Haeufige Fragen

Kann ich mein Arbeitszimmer in der Schweiz von den Steuern abziehen?

Nur wenn der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Diese Bedingung ist streng, wer im Büro einen festen Platz hat, aber lieber zuhause arbeitet, kann das Arbeitszimmer in der Regel nicht abziehen.

Wie viele Homeoffice-Tage dürfen Grenzgänger in der Schweiz leisten?

Seit den bilateralen Abkommen 2024 (DE, FR, IT, AT) bis zu 25 % der Jahresarbeitszeit. Das entspricht bei einer 5-Tage-Woche ca. 62 Tagen pro Jahr.

Was gilt steuerlich, wenn ich mehr als 25 % im Homeoffice arbeite?

Grenzgänger, die die 25-%-Grenze überschreiten, riskieren, dass ein Teil des Einkommens im Wohnsitzland (nicht Schweiz) besteuert wird. Genaue Konsequenzen hängen vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzland ab.

Quellen

ESTV · Eidgenössische Steuerverwaltung · Muster-Spesenreglement ESTV · admin.ch