Sozialversicherungen Schweiz:
AHV, BVG, KVG und ALV im Überblick
Das Schweizer Sozialversicherungssystem gehört zu den leistungsstärksten der Welt, und zu den komplexesten für Zuzüger aus dem Ausland. Die Schweiz kennt kein einheitliches Sozialversicherungsgesetz: Stattdessen verteilt sich die soziale Absicherung auf sechs separate Versicherungszweige mit eigenen Gesetzen, Institutionen und Beitragssätzen. AHV (Altersvorsorge), IV (Invalidität), EO (Erwerbsersatz), ALV (Arbeitslosigkeit), BVG (Pensionskasse) und KVG (Krankenkasse) bilden zusammen das Netz, das Arbeitnehmende in der Schweiz absichert.
Im Unterschied zum deutschen oder österreichischen System gibt es in der Schweiz keine einheitliche Sozialversicherungsnummer als Beitragskonto. Die AHV-Nummer (13-stellig) dient als universelle Identifikationsnummer und wird vom Arbeitgeber für alle Beitragsmeldungen verwendet. Neuzuzüger erhalten sie automatisch nach der Anmeldung in der Gemeinde.
- AHV/IV/EO: 10.6% gesamt (je 5.3% Arbeitgeber + Arbeitnehmer)
- ALV: 2.2% bis CHF 148'200 Lohn (je 1.1%); darüber kein Beitrag mehr (Solidaritätsbeitrag seit 2023 abgeschafft)
- BVG: Arbeitgeber zahlt mindestens 50% der Prämie; Eintritt ab CHF 22'680 Jahreslohn
- KVG: Vollständig vom Arbeitnehmer bezahlt, kein Arbeitgeberanteil
- UVG: Berufsunfall vom Arbeitgeber finanziert; Nichtberufsunfall vom Arbeitnehmer
- Familienzulagen: mindestens CHF 215 pro Kind und Monat, CHF 268 in Ausbildung (seit 2025), je nach Kanton mehr
AHV, die erste Säule der Altersvorsorge
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der Schweizer Sozialversicherung. Wer in der Schweiz arbeitet, zahlt AHV, ohne Ausnahme, ohne Einkommensgrenze nach oben. Der Beitragssatz beträgt 2026 8.7% des Bruttolohns, je hälftig aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (je 4.35%). Dazu kommen IV-Beiträge (1.4%) und EO-Beiträge (0.5%), sodass der gesamte AHV/IV/EO-Lohnabzug 10.6% des Bruttolohns beträgt.
Die AHV-Rente wird nach Beitragsjahren berechnet. Vollständige Beitragsdauer sind 44 Jahre für Männer und 44 Jahre für Frauen (Angleichung ab 2025). Wer später zuzieht, hat Beitragslücken, diese können teils durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden. Die maximale AHV-Rente beträgt 2026 CHF 2'520 pro Monat für Alleinstehende; für Paare CHF 3'780 zusammen. Die AHV-Rente allein reicht für den Lebensunterhalt in der Schweiz nicht aus, dazu dient die zweite Säule (BVG).
BVG, die berufliche Vorsorge (zweite Säule)
Das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) verpflichtet Arbeitgeber, für ihre Angestellten eine Pensionskasse einzurichten. Obligatorisch versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn über CHF 22'680 (Eintrittsschwelle 2026). Wer darunter liegt, häufig Teilzeitbeschäftigte, hat kein obligatorisches BVG.
Die Beiträge werden nach Altersklassen gestaffelt: 7% (25-34 Jahre), 10% (35-44), 15% (45-54), 18% (55-65). Diese Sätze beziehen sich auf den koordinierten Lohn, also den Lohn nach Abzug des Koordinationsabzugs (CHF 26'460 in 2026). Der Arbeitgeber muss mindestens 50% der Prämie übernehmen, viele zahlen mehr, besonders Grossunternehmen. Bei Stellenwechsel wird das BVG-Guthaben über die Freizügigkeitsstiftung zum neuen Arbeitgeber übertragen.
KVG, die Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (KVG) ist anders als alle anderen Sozialversicherungen: Sie wird vollständig vom Arbeitnehmer bezahlt, der Arbeitgeber leistet keinen gesetzlichen Beitrag. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland oder Österreich. Die monatliche Prämie variiert stark nach Kanton, Alter und Franchisenmodell: Die mittlere Prämie für Erwachsene beträgt laut BAG 2027 CHF 487.60 pro Monat; die Prämien Ihrer Gemeinde zeigt priminfo.admin.ch.
Zuzüger haben nach Einreise 3 Monate Zeit, eine Krankenkasse zu wählen. Wer die Frist verpasst, wird von Amtes wegen einer Kasse zugeteilt, oft zu ungünstigen Konditionen. Die Wahl zwischen Standard-, Hausarzt- und Telmed-Modell sowie der Franchise (CHF 300-2'500) hat grossen Einfluss auf die Prämienhöhe.
Die KVG-Prämie ist die einzige Schweizer Sozialversicherung, bei der der Arbeitgeber gesetzlich keinen Franken beisteuert: Die Prämie zahlen Sie vollständig aus dem Nettolohn, im Mittel CHF 487.60 pro Monat für Erwachsene im Jahr 2027 (BAG).
Zuzüger aus dem Ausland haben nach dem Einreisedatum exakt 3 Monate Zeit, eine Krankenkasse zu wählen. Innerhalb der Frist gilt die Versicherung rückwirkend ab dem Zuzug. Wer sie verpasst, ist erst ab dem Beitritt versichert, zahlt die Kosten dazwischen selbst und bei nicht entschuldbarer Verspätung einen Prämienzuschlag von 30 bis 50 Prozent (KVV Art. 8). Wer sich gar nicht anmeldet, wird vom Kanton einer Kasse zugewiesen.
ALV, Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ersetzt bei Jobverlust 70% des versicherten Lohns (80% mit Unterhaltspflicht gegenüber Kindern oder bei tiefem Lohn): 260 Taggelder mit 12 Beitragsmonaten, 400 mit 18 und 520 ab 55 Jahren mit 22 Beitragsmonaten. Der ALV-Beitrag beträgt 2,2 Prozent des Bruttolohns bis CHF 148'200 Jahreslohn, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer: 1,1 Prozent stehen auf Ihrer Lohnabrechnung. Seit 2023 wird auf Lohnanteilen über CHF 148'200 kein Solidaritätsbeitrag mehr erhoben.
Anspruch besteht nach mindestens 12 Beitragsmonaten innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Anmeldung beim RAV. EU/EFTA-Staatsangehörige mit Bewilligung B können ALV direkt beim RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) beantragen, Voraussetzung ist der Wohnsitz in der Schweiz.
UVG, Unfallversicherung
Die obligatorische Unfallversicherung (UVG) bei SUVA oder privaten Versicherern deckt Berufsunfälle (Prämie vollständig vom Arbeitgeber) und Nichtberufsunfälle (Prämie vom Arbeitnehmer). Bei einem Arbeitsunfall übernimmt die UVG Heilungskosten vollständig und zahlt 80% des Lohns ab dem dritten Tag. Nichtberufsunfall ist nur versichert, wenn Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, Teilzeitarbeitende unter dieser Grenze müssen Nichtberufsunfall über die Krankenkasse absichern.
Wer sich auf dem Schweizer Arbeitsmarkt orientiert, sollte neben diesem Thema auch die Grundlagen des Schweizer Arbeitsvertrags kennen, da das Obligationenrecht (OR) die Rahmenbedingungen aller Beschäftigungsverhältnisse festlegt. Das Brutto-Netto-Verhältnis in der Schweiz unterscheidet sich erheblich von deutschen oder französischen Strukturen. Im Guide zur Gehaltsverhandlung finden sich konkrete Techniken. Ein überzeugender Lebenslauf nach Schweizer Standard unterscheidet sich in Format und Konventionen klar vom deutschen CV. Im Ratgeber zum Gehaltssprung beim Jobwechsel und im Leitfaden zur Bewerbung in der Schweiz finden sich praxisnahe Hilfestellungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die gesamten Sozialversicherungsabzüge in der Schweiz?
Die Gesamtabzüge für einen typischen Arbeitnehmer (Lohn zwischen CHF 22'680 und CHF 148'200) belaufen sich auf rund 12-15% des Bruttolohns: AHV/IV/EO 5.3%, ALV 1.1%, BVG je nach Alter und Kasse, dazu die NBU-Prämie je nach Versicherer. Dazu kommt die KVG-Prämie, die separat bezahlt wird (nicht via Lohnabzug).
Muss man als Teilzeitarbeitnehmer AHV zahlen?
Ja, AHV wird auf alle Erwerbseinkommen erhoben, ohne Mindestgrenze. Auch ein Monatslohn von CHF 500 unterliegt der AHV-Beitragspflicht. BVG hingegen setzt einen Jahreslohn über CHF 22'680 voraus, wer darunter liegt, ist nicht obligatorisch versichert.
Was passiert mit dem BVG bei Auswanderung?
Bei definitiver Auswanderung aus der Schweiz in ein Nicht-EU/EFTA-Land kann das BVG-Guthaben vorzeitig ausbezahlt werden. Bei Auswanderung in ein EU/EFTA-Land kann nur der überobligatorische Teil ausbezahlt werden, der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter auf einem Freizügigkeitskonto.
Muss der Arbeitgeber die Krankenkassenprämie mitfinanzieren?
Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, KVG-Prämien zu übernehmen. Manche GAV und Unternehmen zahlen freiwillig einen Prämienanteil, besonders zur Mitarbeiterbindung. Für grosse Arbeitgeber wie Roche, Novartis oder UBS ist eine teilweise Beteiligung an Zusatzversicherungen (Spitalzusatz) verbreitet.
Wie funktioniert das Drei-Säulen-System der Schweizer Altersvorsorge?
Die Schweizer Altersvorsorge besteht aus drei Säulen: AHV (1. Säule, staatlich, obligatorisch, Rente CHF 1'260 bis 2'520/Monat), BVG/Pensionskasse (2. Säule, betrieblich, ab CHF 22'680 Jahreslohn obligatorisch) und Säule 3a (freiwillig, max. CHF 7'258/Jahr 2026, steuerlich begunstigt).
SECO · Monatsbericht Arbeitsmarkt · BFS · Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG)