Headhunter in der Schweiz: wann sich ein Recruiter lohnt
Headhunter arbeiten im Auftrag des Unternehmens, nicht für Sie: Sie sind nützlich, wenn sie Stellen kennen, die nie ausgeschrieben werden. Wer Personal vermittelt, braucht in der Schweiz eine Bewilligung, und die lässt sich prüfen.
Drei Arten von Vermittlern
Der wichtigste Unterschied ist, wie der Vermittler bezahlt wird: Davon hängt ab, wie stark er sich für Ihre Kandidatur einsetzt.
Wer bezahlt, und was das für Sie heisst
In der Praxis bezahlt das Unternehmen, meist einen Anteil am ersten Jahreslohn. Der Recruiter vertritt deshalb zuerst den Auftraggeber: Er stellt Kandidaturen vor, die gut passen und schnell zu besetzen sind. Das macht die Zusammenarbeit nicht wertlos, erklärt aber, warum er Ihnen nicht alles sagt.
Private Arbeitsvermittlung braucht eine Bewilligung des Kantons, für die Vermittlung über die Grenze zusätzlich eine des SECO (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG). Das SECO führt ein öffentliches Verzeichnis der bewilligten Vermittler. Verlangt eine Agentur von Ihnen Geld im Voraus, ist Vorsicht geboten.
Wann ein Recruiter hilft, und wann nicht
- Stellen, die vertraulich besetzt werden
- Ein Wechsel in eine Branche, die Sie schlecht kennen
- Kaderpositionen, die nie öffentlich ausgeschrieben werden
- Grosse Unternehmen mit eigenem Recruiting, die direkt besetzen
- Öffentlich ausgeschriebene Stellen, bei denen Sie die Linie kennen
- Dieselbe Bewerbung über mehrere Agenturen gleichzeitig
Melden Sie sich bei derselben Stelle nie über zwei Wege: Das Unternehmen muss sonst klären, wem eine Vermittlungsgebühr zusteht, und legt Ihr Dossier im Zweifel zur Seite.
Selbst Kontakt aufnehmen
Ein vollständiges LinkedIn-Profil mit aktueller Funktion, Branche und Fachbegriffen ist der Weg, über den Headhunter Sie finden. Schreiben Sie selbst an, dann kurz: aktuelle Funktion, gesuchte Stelle und Branche, Zeithorizont. Fragen Sie bei einem Angebot nach dem Unternehmen und der Stelle, bevor Sie Unterlagen schicken: Ein seriöser Recruiter gibt Ihr Dossier nur mit Ihrem Einverständnis weiter.
Alle Wege zur Stelle: Bewerben in der Schweiz.
Häufige Fragen
Muss ich einen Headhunter bezahlen?
In der Praxis nein: Bezahlt wird der Vermittler vom Unternehmen, meist mit einem Anteil am ersten Jahreslohn. Verlangt eine Agentur von Ihnen Geld im Voraus, ist Vorsicht geboten. Prüfen Sie im öffentlichen Verzeichnis des SECO, ob sie eine Bewilligung hat.
Woran erkenne ich einen seriösen Personalvermittler?
An der Bewilligung: Private Arbeitsvermittlung braucht in der Schweiz eine Bewilligung des Kantons, über die Grenze zusätzlich eine des SECO (AVG). Ein seriöser Recruiter nennt Ihnen Unternehmen und Stelle, bevor er Ihr Dossier weitergibt, und tut das nur mit Ihrem Einverständnis.
Soll ich mich über einen Headhunter oder direkt bewerben?
Direkt, wenn die Stelle öffentlich ausgeschrieben ist und das Unternehmen ein eigenes Recruiting hat. Über einen Headhunter, wenn die Stelle vertraulich besetzt wird oder Sie in einer Branche Fuss fassen wollen, die Sie schlecht kennen. Nie über beide Wege für dieselbe Stelle.
Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih, AVG · SECO, Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittler