Invalidenversicherung (IV) in der Schweiz
Die Invalidenversicherung (IV) ist die zweite grosse Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Sie sichert Arbeitnehmende und Selbstständige bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall. Ihr Kernprinzip: Eingliederung vor Rente.
- Schweizer Arbeitsrecht: praxisnahe Erklaerung fuer Arbeitnehmende
- Gesetzliche Grundlagen und Praxistipps kombiniert
- Relevant fuer internationale Fachkraefte und Grenzgaenger
Anspruch und Invaliditaetsgrad
Eine IV-Rente setzt eine mindestens 40-prozentige Erwerbsunfähigkeit während mindestens eines Jahres voraus. Der Invaliditätsgrad wird durch Vergleich des ohne Invalidität erzielbaren Einkommens mit dem trotz Invalidität noch erzielbaren berechnet. Anspruch auf Teilrente besteht ab 40 % Invaliditätsgrad (1/4-Rente ab 40 %, 1/2-Rente ab 50 %, 3/4-Rente ab 60 %, ganze Rente ab 70 %). Frühzeitige Anmeldung ist entscheidend, am besten sofort nach Entstehen der Invalidität.
Eingliederung vor Rente
Das IV-Gesetz stellt den Grundsatz Eingliederung vor Rente: Die IV bezahlt Umschulung, Arbeitsvermittlung, Hilfsmittel und Integrationsmassnahmen, bevor eine Rente gesprochen wird. Für Arbeitgebende gibt es Anreize zur Wiedereingliederung (z. B. Einarbeitungszuschüsse, Versicherung des Lohnrisikos bei Wiedereinstellung). Wer die Eingliederungsmassnahmen ohne guten Grund ablehnt, riskiert die Rentenkürzung.
Zusammenspiel IV, UVG und BVG
Die Koordination der drei Versicherungen ist komplex: UVG (Unfallversicherung) ist primär bei Unfall; IV ist primär bei Krankheitsinvalidität. BVG (Pensionskasse) zahlt Invalidenrente ab 40 % Invaliditätsgrad, koordiniert mit IV. Die Gesamtleistungen aus IV + UVG + BVG dürfen 90 % des versicherten Lohns nicht übersteigen (Koordinationsabzug). Anmeldungen sollten parallel bei IV und UVG/BVG erfolgen.
Haeufige Fragen
Wie beantrage ich IV-Leistungen in der Schweiz?
Anmeldung bei der zuständigen kantonalen IV-Stelle (am Wohnsitz). Formular «Anmeldung zur IV» mit ärztlichen Berichten und Einkommensnachweisen. Frühzeitige Anmeldung wird dringend empfohlen, idealerweise nach 3–4 Monaten Arbeitsunfähigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen IV-Rente und UVG-Invalidenrente?
Die IV deckt Invalidität durch Krankheit und Unfall (primär Krankheit). Die UVG-Invalidenrente ist ausschliesslich für Berufs- und Nichtberufsunfälle. Bei Unfall zahlt UVG primär; IV subsidiär. Die Leistungen werden koordiniert und dürfen zusammen nicht 90 % des Verdienstausfalls übersteigen.
Kann ich neben einer IV-Rente noch arbeiten?
Ja, Teilerwerbstätigkeit neben IV-Rente ist möglich und erwünscht. Das Einkommen kann die Rentenhöhe aber beeinflussen (Rentenrevision bei wesentlicher Änderung des Invaliditätsgrads). Die IV fördert aktiv die Teilarbeitsfähigkeit.
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) · BVG/LPP 2026 · BSV/OFAS · admin.ch