Vaterschaftsurlaub in der Schweiz: 2 Wochen EL, Bedingungen und Verfahren
Die Schweiz führte im Januar 2021 einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub von 14 Kalendertagen ein, einer der kürzesten Westeuropas, wo Frankreich 25 Tage garantiert und Schweden 90. Gemäss SECO haben über 50 000 Väter 2022 davon Gebrauch gemacht. Dieses gesetzliche Minimum wird in grossen Schweizer Unternehmen deutlich überschritten.
Vor 2021 gab es in der Schweiz keinen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub. Väter konnten ein oder zwei Tage als Anspruch auf Urlaub für Familienereignisse nehmen (OR Art. 329e), aber keine spezifische Finanzierung war vorgesehen. Die Volksabstimmung vom 27. September 2020 genehmigte die Einführung von zwei Wochen bezahltem Vaterschaftsurlaub, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat.
Dieser zweiwöchige Urlaub bleibt einer der kürzesten in Westeuropa. Schweden garantiert 90 Tage, Frankreich 25 Tage, Portugal 20 Tage. In diesem Kontext bieten grosse Schweizer Unternehmen 10, 15 oder sogar 20 Tage Vaterschaftsurlaub eher aus Wettbewerbsgründen auf dem Talentmarkt an als aus rechtlicher Verpflichtung. Die Überprüfung dessen, was der Arbeitgeber über das Minimum hinaus bietet, ist daher ein konkreter Punkt bei der Gehalteverhandlung oder beim Lesen des Vertrages.
Gemäss den ersten SECO-Statistiken nach Inkrafttreten haben über 50 000 Väter 2022 von dem gesetzlichen Vaterschaftsurlaub profitiert. Die Nutzungsquote übersteigt die anfänglichen Prognosen, was darauf hindeutet, dass die Massnahme einem echten Bedürfnis entspricht.
- 2 Wochen (14 Kalendertage) gesetzlicher Vaterschaftsurlaub, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt zu nehmen.
- 80 % des durchschnittlichen Lohns finanziert, maximal 196 CHF pro Tag, via EL (gleiche Regeln wie Mutterschaft).
- Voraussetzungen: legal anerkannter Vater, AHV-Beitrag in den 9 Monaten vor der Geburt, Angestellter oder Selbstständiger bei der Geburt.
- Der Urlaub kann ununterbrochen oder in einzelnen Tagen über die 6 Monate genommen werden.
Zugangsvoraussetzungen und Leistungsberechnung
Um vom gesetzlichen Vaterschaftsurlaub zu profitieren, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Als Vater des Kindes legal anerkannt sein: entweder durch Eheschliessing mit der Mutter oder durch freiwillige Anerkennung der Vaterschaft vor oder bei der Geburt. In den neun Monaten vor der Geburt zur AHV beigetragen haben, ohne Unterbrechung von mehr als fünf Monaten. Und eine Erwerbstätigkeit ausüben oder von Arbeitslosenleistungen profitieren bei der Geburt.
Die Berechnung der EL-Vaterschaftsleistung folgt den gleichen Regeln wie die Mutterschaft: 80 % des vor der Geburt realisierten durchschnittlichen Lohns, maximal 196 CHF pro Tag (entsprechend einem Jahreseinkommen von etwa 88 200 CHF). Für einen Monatsbruttolohn von 7 000 CHF ist die Tagesleistung 187 CHF. Für einen Monatsbruttolohn von 10 000 CHF gilt die Grenze und die Leistung bleibt bei 196 CHF pro Tag.
Die zwei Wochen entsprechen 14 Kalendertagen (nicht Arbeitstagen). Wird der Urlaub ununterbrochen genommen, sind Wochenenden im Decompte inbegriffen. Wird der Urlaub in einzelnen Tagen genommen, zählen nur die tatsächlich nicht gearbeiteten Arbeitstage, was insgesamt 10 Arbeitstage darstellen kann.
Nutzungsbedingungen und verbesserte Vereinbarungen
Der Vaterschaftsurlaub kann ununterbrochen oder fraktioniert genommen werden. Die ununterbrochene Nutzung (zwei Wochen hintereinander) ist administrativ am einfachsten. Die Aufteilung in einzelne Tage, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, ermöglicht grössere Flexibilität für die Familienbedürfnisse. In beiden Fällen muss der Urlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt genommen werden. Nach dieser Frist gehen ungenutzte Tage verloren.
Die dem Arbeitgeber zu erteilende Vorankündigung ist nicht ausdrücklich im Gesetz definiert, aber angemessene Information (zwei bis vier Wochen für ununterbrochene Nutzung, einige Tage für einen einzelnen Tag) ist die empfohlene Praxis. Der Arbeitgeber kann den gesetzlichen Vaterschaftsurlaub nicht ablehnen, kann aber aus organisatorischen Gründen die Bedingungen besprechen.
Die GAV mehrerer Sektoren gehen über das gesetzliche Minimum hinaus. In der Bankenbranche (UBS-Kollektivvertrag, Credit Suisse-Erbe), Pharma (Novartis, Roche) oder internationalen Genfer Organisationen (UNO, WTO) sind Urlaube von 10 bis 20 Tagen vollständig bezahlt inzwischen Standard. Die Spanne zwischen gesetzlichem Minimum und Praxis in grossen Schweizer Unternehmen kann einen Faktor fünf in Bezug auf Dauer erreichen, was es zu einem bedeutenden Arbeitgeberdifferenzierungspunkt für qualifizierte Fachkräfte macht.
Das EL-Antragsverfahren folgt dem gleichen Weg wie für Mutterschaft: Der Arbeitgeber sendet den Antrag an die kantonale Ausgleichskasse, zahlt die Leistung an den Angestellten und wird erstattet. Ein direkter Antrag an die kantonale Kasse bleibt möglich, wenn der Arbeitgeber säumig ist.
Besondere Situationen
Für nicht verheiratete Väter ist die Vaterschaftsanerkennung eine Voraussetzung. Sie kann beim Zivilstandsamt erfolgen, auch vor der Geburt. Ohne rechtliche Anerkennung vor oder zum Zeitpunkt der Geburt gibt es keinen Anspruch auf EL-Vaterschaftsurlaub, selbst wenn die Cohabitation mit der Mutter nachgewiesen ist. Diese Formalität ist einfach, muss aber vorausschauend geplant werden.
Für selbstständige Väter basiert die Leistungsberechnung auf dem der AHV unterstellten Einkommen gemäss letzter Steuererklärung. Der Antrag erfolgt direkt bei der Ausgleichskasse ohne Arbeitgeberintermediär. Ein Selbstständiger, der gerade sein Geschäft gestartet hat, kann ein niedriges oder null Einkommen deklariert haben: In diesem Fall wird die Leistung entsprechend berechnet, mit einem absoluten Minimum entsprechend dem Mindestdeterminierungslohn.
Im Fall einer Adoption gelten besondere Regeln. Seit 2021 haben Adoptiveltern eines Kindes unter vier Jahren auch Anspruch auf einen Urlaub mit Leistungen, nach den Bedingungen ähnlich dem Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Dauer und Bedingungen sind in Art. 16o und Folgende des EALG definiert.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Tage gesetzlicher Vaterschaftsurlaub in der Schweiz?
14 Kalendertage (2 Wochen) innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt zu nehmen. Die EL-Leistung beträgt 80 % des durchschnittlichen Lohns, maximal 196 CHF pro Tag. Betriebliche Vereinbarungen oder GAV können darüber hinausgehen: In grossen Schweizer Unternehmen sind 10 bis 20 vollständig bezahlte Tage üblich.
Kann der Vaterschaftsurlaub in der Schweiz aufgeteilt werden?
Ja. Der Urlaub kann ununterbrochen oder in einzelne Tage aufgeteilt, nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt genommen werden. Bei Aufteilung zählen nur die nicht gearbeiteten Arbeitstage im Decompte (maximal 10 Arbeitstage der 14 Kalendertage).
Muss der Vater mit der Mutter verheiratet sein, um Vaterschaftsurlaub in der Schweiz zu haben?
Nein. Nicht verheiratete Väter können vom Vaterschaftsurlaub profitieren, wenn sie das Kind vor oder zum Zeitpunkt der Geburt legal anerkannt haben (Erklärung beim Zivilstandsamt). Ohne formale rechtliche Anerkennung gibt es keinen Anspruch auf EL-Vaterschaftsurlaub, selbst bei nachgewiesener Cohabitation.
Hat ein Selbstständiger Anspruch auf Vaterschaftsurlaub in der Schweiz?
Ja, unter den gleichen AHV-Beitragsbedingungen wie Angestellte. Die Leistung wird auf das der AHV unterstellte Einkommen gemäss letzter Steuererklärung berechnet. Der Antrag erfolgt direkt bei der Ausgleichskasse ohne Arbeitgeberintermediär.