Aktualisiert: April 2026

Arbeitszeugnis vs. Referenzschreiben

Das Arbeitszeugnis ist ein Rechtsinstitut (Art. 330a OR): Der Arbeitnehmende hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, es wird vom Arbeitgeber ausgestellt und muss wohlwollend aber wahrheitsgemaess formuliert sein. Das Referenzschreiben ist formlos: Es wird von einer einzelnen Person (z. B. dem direkten Vorgesetzten) persoenlich ausgestellt und kann freier formuliert werden. Es hat keine gesetzliche Grundlage, wird aber als Ergaenzung zum Arbeitszeugnis geschaetzt.

Wann ist ein Referenzschreiben hilfreich?

Referenzschreiben sind besonders wertvoll bei: Stellen in internationalen oder angloamerikanisch gepraegten Unternehmen (wo Letters of Recommendation Standard sind), akademischen oder NGO-Positionen, und wenn das offizielle Arbeitszeugnis wenig ueber die Fuehrungsqualitaeten oder Teamdynamik aussagt. Bei Bewerbungen in der Deutschschweiz an einem traditionellen Schweizer Unternehmen ist das Arbeitszeugnis wichtiger als ein Referenzschreiben.

Muendliche Referenzen

Viele Schweizer Arbeitgeber nehmen muendliche Referenzen per Telefon ein, bevor sie eine Stelle besetzen. Es ist ueblich, 2–3 Referenzpersonen im Lebenslauf oder auf Nachfrage zu nennen. Referenzpersonen muessen im Voraus gefragt und informiert werden. Eine ueberraschte Referenzperson, die nicht informiert wurde, kann die Bewerbung empfindlich schwaachen.

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Haeufige Fragen

Kann ich ein Referenzschreiben von einem ehemaligen Kunden verlangen?

Kunden koennen ein Referenzschreiben ausstellen, wenn sie dies freiwillig tun. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Solche Referenzen sind besonders wertvoll fuer Freelancer oder Berater, die keine klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung haben.

Darf ich Referenzpersonen aus dem privaten Umfeld nennen?

Im Schweizer Bewerbungskontext sind berufliche Referenzen Standard. Private Referenzen (Familie, Freunde) werden nicht akzeptiert, ausser bei Ersteinstieg ohne Berufserfahrung.

Was wenn eine Referenzperson negativ ueber mich spricht?

Wer als Referenzperson wahrheitswidrige oder rufschaedigende Aussagen macht, kann persoenlichkeitsrechtlich haftbar werden. Wer weiss, dass eine Referenz negativ ausfallen koennte, sollte sie nicht angeben.