13-Monatsgehalt Schweiz: Wer hat Anspruch, wie wird es berechnet und wann wird es ausbezahlt
Etwa 90 % der Arbeitnehmer in der Schweiz profitieren von einem 13-Monatsgehalt gemäss Kienbaum-Erhebung zu Gehaltstendenzen. Dennoch gibt es kein generelles gesetzliches Recht: sein Charakter als Pflicht hängt vom Vertrag, von der anwendbaren GAV oder von der im Unternehmen etablierten Praxis ab. Drei aufeinanderfolgende Auszahlungen ohne Vorbehalt schaffen einen erworbenen Anspruch. Dieser Ratgeber detailliert die Bedingungen, die Berechnung und die Regeln im Fall von Austritt während des Jahres.
Gemäss einer Kienbaum-Erhebung zu Gehaltstendenzen in der Schweiz profitieren etwa 90 % der Arbeitnehmer von einem 13-Monatsgehalt. Diese hohe Quote spiegelt, dass viele Gesamtarbeitsverträge dies in ganzen Branchen verbindlich machen: Hotellerie-Gastronomie (GAV L-Gastronomie), Bau (nationale GAV), Detailhandel (GAV Migros, Coop), Chemie-Pharma und ein grosser Teil der Beschäftigung in kantonalen Verwaltungen.
Dennoch erwähnt das Obligationenrecht das 13-Monatsgehalt nicht. Es gibt kein generelles gesetzliches Recht auf ein 13-Monatsgehalt in der Schweiz: sein Bestand beruht auf dem Arbeitsvertrag, der anwendbaren GAV oder der im Unternehmen etablierten Praxis. Diese Unterscheidung zwischen Vertragspflicht, GAV-Regelung und Praxis ist wichtig, um zu verstehen, unter welchen Bedingungen der Arbeitnehmer es einfordern kann.
In der Praxis stellt sich die Frage des 13-Monatsgehalts am häufigsten bei der Anstellung (ist es im Paket enthalten?), beim Austritt während des Jahres (hat man Anrecht auf Prorata?) und wenn der Arbeitgeber es einseitig zu streichen versucht (ist das möglich?).
- Das 13-Monatsgehalt ist nicht gesetzlich bindend in der Schweiz, aber durch viele GAVs und individuelle Arbeitsverträge vorgesehen.
- Es wird auf dem Grundgehalt Brutto pro Jahr berechnet (ohne Bonus, Provisionen und Zulagen), also genau ein Monatsgehalt.
- Bei Austritt während des Jahres ist der Prorata des 13-Monatsgehalts proportional zur Betriebszugehörigkeit fällig.
- Ein mehrere Jahre lang ausbezahltes 13-Monatsgehalt kann durch Praxis zu einem erworbenen Anspruch werden, der schwer einseitig zu streichen ist.
Das 13-Monatsgehalt: Wann ist es bindend?
Die Quelle der Verpflichtung ist entscheidend. Es gibt drei Situationen im Schweizer Recht.
Der Arbeitsvertrag: Wenn der Vertrag ausdrücklich ein 13-Monatsgehalt erwähnt, ist es vertraglich fällig und der Arbeitgeber kann es ohne Änderung des Vertrags mit Zustimmung des Arbeiters nicht streichen. Der häufigste Fall bei strukturierten Unternehmen und Multinationals.
Die Gesamtarbeitsverträge (GAV): Viele Schweizer GAVs schreiben das 13-Monatsgehalt vor. Die GAV L-Gastronomie im Gastgewerbe, die GAV Bau, Abmachungen im Detailhandel (Migros, Coop), die GAV Metallurgie und mehrere andere schreiben ein bindend es 13-Monatsgehalt vor. Zu prüfen, ob eine GAV in Ihrem Sektor gilt, ist eine wesentliche vorbereitende Massnahme.
Die Betriebspraxis: Wenn der Arbeitgeber ein 13-Monatsgehalt mehrere Jahre ausbezahlt, ohne es als diskretionäre Gratifikation darzustellen, etabliert sich eine Praxis. Drei aufeinanderfolgende Auszahlungen ohne ausdrücklichen Vorbehalt durch den Arbeitgeber schaffen normalerweise einen erworbenen Anspruch gemäss Bundesgerichtspraxis. Diesen Anspruch zu streichen erfordert dann Vorwarnung und kann als einseitige Änderung des Vertrags angefochten werden.
Berechnung und Auszahlung: die Praktischen Regeln
Das 13-Monatsgehalt entspricht grundsätzlich einem Monatsgehalt Brutto-Grundlohn. Es wird auf das Grundgehalt berechnet, ausschliesslich variabler Elemente: Bonus, Verkaufsprovisionen, Kostenzuschüsse, Nacht- oder Sonntagsprämien. Ein Arbeitnehmer, der 7 000 CHF Grundgehalt Brutto verdient und 1 000 CHF monatliche Provisionen, bekommt ein 13-Monatsgehalt von 7 000 CHF, nicht von 8 000 CHF.
Der Auszahlungstermin variiert je nach Arbeitgeber und GAV. Die Auszahlung zum Ende des Jahres (November–Dezember) ist die verbreitetste Praxis. Einige Unternehmen zahlen das 13-Monatsgehalt aufgeteilt: die Hälfte im Sommer (Juli) und die Hälfte im Dezember. Diese halbjährliche Aufteilung wird von Arbeitnehmern zur Liquiditätsplanung geschätzt, besonders zur Deckung von Sommerferien und Jahresendkosten.
Das 13-Monatsgehalt unterliegt denselben Sozialversicherungsbeiträgen (AHV, BVG, ALV) und der Quellensteuer wie das Regelgehalt. Es geniesst keinen bevorzugten Steuerstatus in der Schweiz, anders als in einigen Nachbarländern. Es ist daher in die jährliche steuerpflichtige Einkommen integriert.
Austritt während des Jahres: Anspruch auf Prorata
Bei Austritt aus dem Unternehmen vor Jahresende hat der Arbeitnehmer Anspruch auf das Prorata des 13-Monatsgehalts für die gearbeiteten Monate, ausser wenn GAV oder Vertrag diesen Anspruch bei freiwilligem Austritt ausdrücklich ausschliessen. In der Praxis schreiben die meisten GAVs und Verträge das Prorata vor, ob Entlassung oder Kündigung.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der das Unternehmen am 30. Juni nach 6 Monaten Arbeit verlässt, hat Anrecht auf die Hälfte des Jahres-13-Monatsgehalts (6/12). Wenn das 13-Monatsgehalt bereits im Juli des laufenden Jahres für die erste Hälfte ausbezahlt wurde, deckt diese Auszahlung genau seine Ansprüche. Wenn das 13-Monatsgehalt nur im Dezember ausbezahlt wird, muss der Arbeitgeber das Prorata beim Abrechnung ausbezahlen.
Die Frage des Prorata bei langer Krankheit ist differenzierter. Reduzieren Krankheitsabsenzenmonate das 13-Monatsgehalt? Die Antwort hängt von GAV und Vertrag ab. Grundsätzlich erhalten durch Taggeldversicherung gedeckte Absenzenmonate die Ansprüche auf das 13-Monatsgehalt, da der Arbeitnehmer für die Berechnung der jährlichen Leistungen als «anwesend» gilt. Aber einige GAVs sehen Reduktionen nach einer Fehlzeiten-Dauer vor, die einen definierten Grenzwert übersteigt.
Das 13-Monatsgehalt in der Schweiz ähnelt einer in den Arbeitsvertrag geschriebenen Klausel: Sie ist bei Unterzeichnung nicht immer sichtbar, aber sie setzt sich progressiv durch die Praxis des Arbeitgebers und die anwendbaren GAVs durch. Drei Jahre der Auszahlung ohne Vorbehalt, und was als Generosität erschien, wird zu Recht. Vor Einstellung die anwendbare GAV und die Gehaltstendenzen eines Arbeitgebers zu prüfen ist ebenso wichtig wie die Vertragslektüre selbst. Der Arbeitnehmer, der das 13-Monatsgehalt schon bei der Anfrage in der Gehaltsverhandlung einbezieht, indem er prüft, ob es in der ausbezahlten Jahressumme enthalten ist oder als Zusatz kommt, vermeidet die häufigste Überraschung der ersten Wochen im Posten.
Häufig gestellte Fragen
Ist das 13-Monatsgehalt in der Schweiz bindend?
Nicht im Gesetz, aber ja in vielen GAVs und individuellenArbeitsverträgen. Es ist durch die GAV L-Gastronomie (Gastgewerbe), die GAV Bau, die Vereinbarungen Migros und Coop und die meisten Grossunternehmen und kantonalen Verwaltungen vorgesehen. Es wird auch durch Praxis bindend, wenn der Arbeitgeber es mehrere Jahre ohne ausdrücklichen Vorbehalt ausbezahlt.
Wie wird das 13-Monatsgehalt in der Schweiz berechnet?
Es entspricht einem Monat Grundgehalt Brutto pro Jahr, ohne variable Elemente (Bonus, Provisionen, Zulagen). Ein Arbeitnehmer mit 84 000 CHF Jahresfixgehalt hat ein 13-Monatsgehalt von 7 000 CHF. Für Teilzeitkräfte ist die Berechnung proportional zur Beschäftigungsquote. Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer gelten wie beim Regelgehalt.
Hat man Anspruch auf das 13-Monatsgehalt, wenn man kündigt oder entlassen wird?
Ja, proportional zur Betriebszugehörigkeit im Jahr. Sechs Monate Arbeit geben Anrecht auf die Hälfte des 13-Monatsgehalts. Dieses Prorata wird bei der Schlussabrechnung ausbezahlt. Einige GAVs können bei Entlassung wegen Grob fahrlässigkeit oder während Probezeit Ausnahmen vorsehen: die Bestimmungen der anwendbaren GAV prüfen.
Kann der Arbeitgeber das 13-Monatsgehalt streichen?
Nein, wenn das 13-Monatsgehalt im Vertrag oder einer GAV vorgesehen ist, ohne Zustimmung des Arbeiters oder ohne formale Änderungsverfahren. Falls es aus Praxis resultiert, kann einseitiges Streichen als Vertragsänderung angefochten werden. In der Praxis müssen Arbeitgeber, die ein 13-Monatsgehalt streichen wollen, normalerweise Gegenleistung aushandeln.