Aktualisiert: April 2026

Der Einstieg in die Selbstständigkeit in der Schweiz ist administrativ schlank, aber er verlangt eine sorgfältige Planung der Sozialversicherungskosten. Der grösste Unterschied zur Angestelltensituation: Als Selbstständige oder Selbstständiger trägt man sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der AHV/IV/EO selbst, das entspricht einem Gesamtsatz von 10,6 Prozent des Nettolohns. Hinzu kommen Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK) und gegebenenfalls an die Arbeitslosenversicherung, die für Selbstständige nicht obligatorisch ist, jedoch freiwillig weitergeführt werden kann.

Diese Kosten werden bei der Planung des Stundensatzes oft unterschätzt. Wer als Angestellter ein Bruttogehalt von CHF 100'000 bezogen hat, sollte als Selbstständiger mindestens 30–40 Prozent mehr in Rechnung stellen, um Sozialversicherungen, Steuern, Ausfallzeiten (Ferien, Krankheit, Akquise) und Betriebskosten zu decken.

Das Wichtigste zur Selbstständigkeit in der Schweiz
  • Einzelfirma (Raison individuelle): keine Kapitaleinlage nötig, Handelsregisterpflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz
  • AHV/IV/EO: Selbstständige zahlen 10,6 % des Nettoeinkommens (beide Anteile kumuliert)
  • BVG (Pensionskasse) ist für Selbstständige nicht obligatorisch, Säule 3a als Ersatz dringend empfohlen
  • MWST-Anmeldepflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (freiwillige Anmeldung darunter möglich)
  • Quellensteuer entfällt für Selbstständige, reguläre Steuererklärung mit Einkommens- und Vermögenssteuer
  • EU/EFTA-Bürger mit B-Ausweis können sich als Selbstständige anmelden, Nachweis echter wirtschaftlicher Tätigkeit nötig

Die Einzelfirma: Gründung und Formalitäten

Die Einzelfirma ist die verbreitetste und einfachste Form der selbstständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Sie erfordert keine Gesellschaftsgründung, keinen Notartermin und kein Mindestkapital. Die Tätigkeit beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Ausgleichskasse (AHV-Kasse), die den Selbstständigenstatus formell anerkennt. Dieser Schritt ist entscheidend: Ohne Anmeldung bei der Ausgleichskasse besteht kein rechtsgültiger Selbstständigenstatus, was steuer- und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen haben kann.

Die Ausgleichskasse prüft, ob eine echte selbstständige Tätigkeit vorliegt, das bedeutet: unternehmerisches Risiko, eigene Betriebsmittel, mehrere Kunden (kein Allein-Auftragsverhältnis, das als Scheinselbstständigkeit gilt). Wer ausschliesslich für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, riskiert, dass die Ausgleichskasse die Selbstständigkeit nicht anerkennt und eine Anstellung mit obligatorischen Arbeitgeberbeiträgen verlangt.

Der Handelsregistereintrag ist bei einem Umsatz unter CHF 100'000 freiwillig, er verleiht aber der Firma einen eigenen Rechtsauftritt und ist bei Vertragsverhandlungen mit grösseren Unternehmen oft vorausgesetzt. Für die Steuern gilt: Die Einzelfirma ist kein eigenes Steuersubjekt, das Einkommen fliesst direkt in die persönliche Steuererklärung ein. Ein separater Businessplan oder eine Buchhaltung nach OR-Standard ist ab CHF 500'000 Umsatz gesetzlich vorgeschrieben; darunter genügt eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

AHV und Sozialversicherungen für Selbstständige

Die AHV ist für Selbstständige in der Schweiz obligatorisch. Der Beitragssatz beträgt 10,0 Prozent des Nettoeinkommens (AHV/IV/EO kombiniert), hinzu kommen Verwaltungskosten der Ausgleichskasse von ca. 0,5–1,0 Prozent, effektiv also rund 10,6 Prozent. Dieser Satz wird auf das Nettoeinkommen nach Abzug der Hälfte der AHV-Beiträge und der geschäftlichen Aufwendungen berechnet, ein Berechnungskreislauf, der in der Praxis die Steuersoftware oder einen Treuhänder verlangt.

Die berufliche Vorsorge (BVG, zweite Säule) ist für Selbstständige nicht obligatorisch. Das ist ein häufig unterschätztes Risiko: Wer 20 oder 30 Jahre selbstständig tätig war und keine Vorsorge aufgebaut hat, erhält im Rentenalter nur die minimale AHV-Rente, rund CHF 2'450 pro Monat bei Maximalrente (Stand 2026). Die Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) kann bei Selbstständigen bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens aufnehmen, maximal CHF 35'280 pro Jahr (Stand 2026), dieser Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar und ist das wirksamste Steuersparwerkzeug für Selbstständige.

Selbstständige können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, entweder über die Auffangeinrichtung BVG oder über eine Branchenpensionskasse, sofern eine entsprechende GAV-Lösung für die Branche existiert. Dieser freiwillige Anschluss ist besonders für Personen empfehlenswert, die planen, ihre Selbstständigkeit nach einigen Jahren wieder aufzugeben und als Angestellte weiterzuarbeiten, die aufgebauten BVG-Guthaben können nahtlos weitergeführt werden.

Steuern: was sich zur Angestelltensituation ändert

Als Selbstständige oder Selbstständiger entfällt die Quellensteuer vollständig, stattdessen wird ein reguläres Steuerveranlagungsverfahren durchgeführt. Das bedeutet: einmal jährlich eine detaillierte Steuererklärung mit Einnahmen, Ausgaben und Vermögen. Geschäftsaufwände, Büromaterial, Fachliteratur, Reisekosten, Berufskleidung, Home-Office-Anteil, sind vollständig abziehbar, sofern sie belegt sind und einen direkten Bezug zur Geschäftstätigkeit haben.

Die MWST-Pflicht greift bei einem Jahresumsatz von CHF 100'000. Wer darunter bleibt, ist von der MWST befreit, kann sich aber freiwillig anmelden, was dann sinnvoll ist, wenn die Hauptkundschaft vorsteuerabzugsberechtigt ist und die Verrechnung der Vorsteuer auf eigene Einkäufe einen Vorteil ergibt. Wer die CHF 100'000-Schwelle überschreitet, muss sich innerhalb von 30 Tagen beim ESTV anmelden. Die MWST beträgt in der Schweiz 8,1 Prozent (Normalsatz), 3,8 Prozent (Sondersatz Hotellerie) und 2,6 Prozent (reduzierter Satz für Lebensmittel, Bücher, Medikamente).

Von der Einzelfirma zur GmbH: wann sich der Wechsel lohnt

Ab einem Nettogewinn von ca. CHF 100'000–150'000 pro Jahr wird der Wechsel von der Einzelfirma zur GmbH steuerlich interessant. Die GmbH ist ein eigenes Steuersubjekt: Die Gesellschaft zahlt Gewinnsteuer (ca. 12–14 % je nach Kanton), und die Inhaberin oder der Inhaber bezieht ein Gehalt, das als Aufwand abzugsfähig ist. Bei hohen Gewinnen kann diese Aufteilung, Gewinnsteuer der GmbH plus Einkommenssteuer auf das Gehalt, günstiger sein als die direkte Versteuerung des Einzelfirmengewinns als Privatperson.

Die GmbH setzt ein Mindestkapital von CHF 20'000 voraus, das bei der Gründung einbezahlt werden muss. Sie bietet zudem Haftungsbeschränkung, die persönliche Haftung der Inhaberin oder des Inhabers ist grundsätzlich auf das Gesellschaftskapital beschränkt, was bei riskanten Geschäften ein wichtiges Argument ist. Wer eine GmbH gründet, ist gleichzeitig angestellte Person der eigenen Gesellschaft, und damit BVG-pflichtig, was eine Pensionskassenanschluss erzwingt. Das ist ein weiterer Hebel für die Altersvorsorge.

Lebenslauf für den Schweizer Markt optimieren Upreer analysiert den Lebenslauf gegen konkrete Stellen. Kostenloser Test.
Lebenslauf optimieren →

Häufig gestellte Fragen

Wie wird man als EU-Bürgerin oder EU-Bürger in der Schweiz selbstständig?

EU- und EFTA-Bürgerinnen und -Bürger können sich in der Schweiz selbstständig machen, sofern sie eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, die Erwerbstätigkeit erlaubt, in der Regel der B-Ausweis für Selbstständige. Der erste Schritt ist die Anmeldung bei der Gemeinde, gefolgt von der Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse. Das Migrationsamt des Kantons muss über die Selbstständigkeit informiert werden; der B-Ausweis wird entsprechend angepasst. Wichtig: Es muss eine echte unternehmerische Tätigkeit mit mehreren Auftraggebenden nachgewiesen werden, Scheinselbstständigkeit mit einem einzigen Arbeitgeber wird nicht anerkannt.

Wie viel AHV zahlt eine selbstständige Person in der Schweiz?

Selbstständige zahlen AHV/IV/EO im Gesamtsatz von rund 10,6 Prozent ihres Nettoeinkommens, also beide Anteile, die bei Angestellten auf Arbeitgeber und Arbeitnehmenden aufgeteilt sind. Hinzu kommen Verwaltungsgebühren der Ausgleichskasse. Bei einem Nettoeinkommen von CHF 80'000 entspricht das einem AHV-Beitrag von ca. CHF 8'500 pro Jahr. Die Beiträge werden vom RAV auf der Basis des letzten Steuerveranlagungsentscheids erhoben und jährlich angepasst.

Lohnt sich der Start als Einzelfirma?

Für den Einstieg in die Selbstständigkeit ist die Einzelfirma in fast allen Fällen die richtige Wahl: kein Mindestkapital, minimale Gründungskosten, volle Kontrolle. Sie ist steuerlich transparent, Gewinne werden direkt als Einkommen versteuert, und lässt sich jederzeit in eine GmbH oder AG umwandeln, wenn das Wachstum oder steuerliche Überlegungen es erfordern. Schwachpunkte: volle persönliche Haftung, keine automatische BVG-Versicherung, AHV-Beiträge aus eigener Tasche.

Zahlen Selbstständige Quellensteuer in der Schweiz?

Nein. Die Quellensteuer gilt ausschliesslich für Angestellte, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, sowie für bestimmte Kategorien von Grenzgängerinnen und Grenzgängern. Selbstständige, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsstatus, werden über die reguläre Veranlagung besteuert: Sie reichen jährlich eine Steuererklärung ein und bezahlen Einkommenssteuern auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie Vermögenssteuern. Ein Quellensteuerabzug findet bei selbstständiger Tätigkeit nicht statt.