Mutterschaftsurlaub Schweiz:
14 Wochen und Elternzeit
Der Schweizer Mutterschaftsurlaub ist gesetzlich auf 14 Wochen (98 Tage) festgelegt — kürzer als in Deutschland, aber mit einer klaren Entschädigung von 80% des Lohns über die Erwerbsersatzordnung (EO). Was viele nicht wissen: Seit 2021 gibt es auch in der Schweiz einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen. Viele Kantone und grössere Arbeitgeber gehen über das gesetzliche Minimum hinaus. Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen, die Berechnung der Mutterschaftsentschädigung, den Kündigungsschutz und was für international tätige Elternpaare zu beachten ist.
Die Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz wird nicht über die Krankenversicherung, sondern über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert — dasselbe System, das auch bei Militärdienst und Zivildienst Einkommen ersetzt. Alle Arbeitnehmerinnen, die in den neun Monaten vor der Geburt erwerbstätig waren und AHV-Beiträge geleistet haben, haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
- Dauer: 14 Wochen (98 Tage) gesetzlicher Mutterschaftsurlaub
- Entschädigung: 80% des letzten Erwerbseinkommens, max. CHF 220/Tag
- Finanzierung: EO (Erwerbsersatzordnung) — Beitrag 0.5% des Lohns (AN + AG)
- Vaterschaftsurlaub: 2 Wochen (14 Tage) seit 2021, ebenfalls 80% über EO
- Kündigungsschutz: Kündigung durch AG während Schwangerschaft und 16 Wochen nach Geburt verboten
- Viele Arbeitgeber zahlen mehr: Aufstockung auf 100% oder verlängerter Urlaub per GAV möglich
Mutterschaftsentschädigung — Berechnung und Bezug
Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Erwerbseinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, höchstens aber CHF 220 pro Tag (entspricht einem Jahreslohn von CHF 88'200). Bei einem Monatslohn von CHF 8'000 erhält die Mutter also rund CHF 6'400 pro Monat über 14 Wochen.
Die Entschädigung wird über den Arbeitgeber abgewickelt, der das Geld vorstreckt und von der AHV-Ausgleichskasse zurückerhält. Selbstständigerwerbende beziehen die Entschädigung direkt bei der Ausgleichskasse. Voraussetzung für den vollen Anspruch: Die Mutter muss in den letzten 9 Monaten vor der Geburt während mindestens 5 Monaten AHV-pflichtig beschäftigt gewesen sein.
Vaterschaftsurlaub — 2 Wochen seit 2021
Seit dem 1. Januar 2021 haben Väter in der Schweiz Anspruch auf 2 Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt ebenfalls 80% des Lohns (max. CHF 220/Tag) über die EO. Der Vaterschaftsurlaub muss innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden und kann am Stück oder tageweise aufgeteilt werden.
Im internationalen Vergleich ist der Schweizer Vaterschaftsurlaub bescheiden — Schweden bietet 480 Tage, Deutschland 14 Monate Elterngeld. Viele Schweizer Grossunternehmen (Novartis, Google Zürich, UBS) bieten deshalb freiwillig längere Elternzeitmodelle an, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.
Kündigungsschutz bei Schwangerschaft
Das Schweizer Recht schützt Schwangere und Mütter vor Kündigung: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt ist nichtig (OR Art. 336c). Wird die Kündigung vor Kenntnis der Schwangerschaft ausgesprochen und erfolgt die Zustellung während der Schutzfrist, so ist die Kündigung ebenfalls ungültig — die Frist wird neu zu laufen beginnen.
Eine eigene Kündigung durch die Mutter selbst ist jederzeit möglich. Wer in der Probezeit schwanger wird und die Probezeit läuft weiter — auch die Probezeit pausiert nicht bei Schwangerschaft, und eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Probezeit ist vor der Schwangerschaftsmeldung formal möglich (mit 7 Tagen Frist).
Was über das Gesetz hinaus möglich ist
GAV (Gesamtarbeitsverträge) und individuelle Vereinbarungen können bessere Bedingungen vorsehen. Im Detailhandel, in der Pharmaindustrie und im Bankensektor gibt es häufig GAV, die den Mutterschaftsurlaub auf 16 oder 18 Wochen verlängern oder die Entschädigung auf 100% aufstocken. Bei der Jobsuche lohnt es sich, bei attraktiven Arbeitgebern explizit nach den Elternzeitregelungen zu fragen — sie sind ein wichtiger Faktor bei der Arbeitgeberwahl geworden.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange ist der Mutterschaftsurlaub in der Schweiz?
Gesetzlich 14 Wochen (98 Tage). Die Entschädigung beträgt 80% des letzten Lohns, maximal CHF 220 pro Tag. Viele GAV und Arbeitgeber bieten 16 oder 18 Wochen oder 100% Lohnfortzahlung. In Deutschland beträgt der Mutterschaftsschutz 14 Wochen mit vollem Lohnausgleich — vergleichbar, aber die deutschen Elterngeldregelungen sind grosszügiger.
Hat man in der Schweiz Anspruch auf Elternzeit?
Ein gesetzlicher Elternurlaub nach deutschem Vorbild (Elterngeld bis 14 Monate) existiert in der Schweiz nicht. Mutterschaftsurlaub (14 Wochen) und Vaterschaftsurlaub (2 Wochen) sind gesetzlich verankert. Einige Kantone (Genf, Waadt) haben weitergehende kantonale Regelungen eingeführt oder planen solche.
Was passiert wenn man während des Mutterschaftsurlaubs kündigt?
Eine freiwillige Kündigung durch die Mutter ist jederzeit möglich, auch während des Mutterschaftsurlaubs. Die Mutterschaftsentschädigung aus der EO bleibt für die bereits laufende Bezugsperiode erhalten — sie endet mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses oder nach 98 Tagen, je nachdem was früher eintritt.
Haben selbstständigerwerbende Frauen ebenfalls Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung?
Ja — Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie die EO-Beiträge entrichtet haben. Die Entschädigung entspricht 80% des durchschnittlichen Jahreseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit, max. CHF 220/Tag. Sie beziehen die Leistung direkt bei der Ausgleichskasse.